Allgemeine Geschäftsbeding.

Allgemeine Vertragsbedingungen der Maintec Datenrettung
INH: Thomas Knecht, Sankt Burkard Str. 2, D-63768 Hösbach
1. Einleitung

Zwischen Maintec Datenrettung, im Folgenden Maintec genannt, und dem Auftraggeber,
im Folgenden Kunden genannt, entsteht eine Rechtsbeziehung, die sich ausschließlich auf
diese genannten allgemeinen Vertragsbedingungen stützt.
Zusatzvereinbarungen bzw. Änderungen bedürfen ausschließlich der Schriftform.
Evtl. Geschäfts – und Zahlungsbedingungen des Kunden sind nicht Bestandteil der
Rechtsbeziehung zwischen maintec und dem Kunden.
2. Vertrag
a.
Mit Einsendung/Abgabe von Medien durch den Kunden kommt ein Diagnose-Dienstvertrag zustande.
Es bedarf nicht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch Maintec.
b.
Mit dem Eingang des Auftrages zur Datenwiederherstellung kommt ein Dienstvertrag zur
Datenwiederherstellung zustande.
Es bedarf nicht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch Maintec.

3. Leistungen
a.
Maintec verpflichtet sich, seine Erfahrungen und technischen Möglichkeiten einzusetzen,
um die für den Kunden nicht mehr zugänglichen Daten wiederherzustellen.
Maintec kann ein qualifiziertes Tätigwerden gemäß vorbezeichneter Zielsetzung, nicht
den Eintritt eines Leistungserfolges versprechen und auch keine Garantiezusagen geben.
b.

Auftrag zur Diagnose:

Zielsetzung der Diagnose ist das Auslesen des Mediums des Kunden, Darstellung der Datenmenge
und voraussichtlicher Datenqualität, einer voraussichtlichen Dateiliste, Angaben zu den
Fix-Kosten der Datenwiederherstellung, Angaben zu Medien als Datenträger
mit Kosten, Angaben zu Transportkosten, Angaben zu Zahlungsmöglichkeiten.
c:

Auftrag zur Datenrettung:

Wandelt der Kunde das positive Diagnoseergebnis durch seine Unterschrift in einen
Datenrettungsauftrag um, wird Maintec die angegebenen Daten nach Möglichkeit auf
USB oder auf Festplatte, laut Angaben des Kunden, darstellen.

4.Vergütung

Der Kunde schuldet die Vergütung ausnahmslos für die von Maintec erbrachte
Dienstleistung, nicht für den Eintritt eines angestrebten Erfolges.
Die Vergütung einer Diagnose ist vorab zu begleichen, der Kunde erhält Angaben
zu den Kontodaten vor oder nach Eingang seines Mediums/seiner Medien bei Maintec.
Die Übermittlung findet per Email oder Telefax statt.
Die Vergütung eines Datenwiederherstellungsauftrages ist vorab zu begleichen.
Das bedeutet, dass der Kunde die Zahlung tätigt, bevor Maintec die bestellten
Daten an den Kunden liefert.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde übermittelt Maintec genaueste Angaben zum Medium/zu den Medien,
das/die er zur Diagnostik bzw. Datenwiederherstellung einliefert.
Hierbei macht er wahrheitsgemäße Angaben zum Ablauf des eingetretenen Schadens
und zur genauen Vorgehensweise nach Eintritt des Schadens seitens des Kunden
bzw. des Anwenders bzw. eines Dritten, v.a. macht er genaue Angaben, ob das Medium
bzw. die Medien bereits einer Sichtung oder Diagnostik seitens Dritter unterzogen wurde.

6. Angaben zu Datenschutz

Maintec behandelt das Medium/die Medien des Kunden in anonymisierter Form.
Für die Datensicherheit wurden spezielle Sicherheitsbereiche mit Zugangskontrollen
in den Arbeitsbereich integriert.
Maintec arbeitet ausschließlich in Labors und Reinraumbereichen „in house“,
d.h. alle Arbeiten werden am Stammsitz 63768 Hösbach ausgeführt.
Maintec beschäftigt ausschließlich langjährige Mitarbeiter, verzichtet ausdrücklich
auf sog. Aushilfen oder sog. Leihmitarbeiter.
Alle Mitarbeiter von Maintec haben sich zur Geheimhaltung aller auftraggeberbezogenen
Daten verpflichtet gemäß Verpflichtungserklärung nach § 5 BDSG.
Maintec behält sich im Sinne des Kunden vor, gespeicherte Daten bis maximal
4 Wochen nach Auftragsabschluß für den Kunden bereit zu halten. Nach Ablauf
von 4 Wochen werden die Kundendaten komplett vernichtet.
Ansprüche, die nach Ablauf der Frist zur Vernichtung geltend gemacht werden,
sind ausgeschlossen.

7. Haftung

Maintec schuldet ausschließlich eine sach-und fachgerechte Leistung zur Diagnose
und Datenrettung gemäß Punkt 3, nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolges.
Eine Haftung für den Nichteintritt einer Wiederherstellung oder für den Nichteintritt
einer Wiederherstellungsprognose ist ausgeschlossen.
Für Maintec bestehen keine über Punkt 3 hinausgehenden Leistungs- und
Gewährpflichten.
Die zur Datenwiederherstellung notwendigen Arbeitsschritte beinhalten trotz
aller Sicherheitsstandards und Kontrollen das Risiko des teilweisen oder völligen
Untergangs noch verbliebener Daten und/oder der nur teilweisen Rekonstruktion
von Daten.
Das Risiko, dass einmal vorhandene Daten nicht mehr gerettet werden können,
zusätzliche Daten verloren gehen, wiederhergestellte Daten vom Kunden nicht
genutzt werden können, und/oder der in den Datenträgern verkörperte Informationsgehalt
ganz oder teilweise zerstört wird, sowie die zur Verfügung gestellten Datenträger,
Software und andere überlassenen Sachen beschädigt, unbrauchbar oder
zerstört werden, trägt allein der Kunde, es sei denn, der Verlust wurde von maintec
oder Erfüllungsgehilfen nachweislich vorsätzlich oder nachweislich grob fahrlässig verursacht.
Der Kunde trägt ebenso das Risiko der vorbestehenden Datenintegrität.
Dies beinhaltet die Gefahrtragung für den Fall, dass Daten gerettet bzw. wieder zugänglich
gemacht werden, die bereits bei der Übersendung an maintec aufgrund vorbestehender
Fehler (z.B. Virus, überschriebene/korrupte Zeichen, magnetisch veränderte Daten)
strukturell zerstört waren und keinen lesbaren, nachvollziehbaren Informationsgehalt
unter der jeweiligen Anwendung mehr aufweisen.
Für unverlangt eingesandte Medien besteht seitens Maintec keine Verpflichtung zur
Rücksendung.
Wenn Festplatten aus entsprechenden Medien ( externe Gehäuse, Systeme ) ausgebaut
werden müssen, übernimmt Maintec keine Haftung für evtl. Schäden an den Medien.
Vor Rücksendung der wiederhergestellten Daten auf einem neuen Datenträger wie USB Stick
und Festplatte/n an den Kunden werden die Daten von Maintec ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht auf Viren und andere schädliche Softwareprogramme überprüft.
Der Kunde ist trotz dieser Überprüfung alleine verpflichtet, mit seinen eigenen Mitteln
für Virenfreiheit der Daten zu sorgen, bevor er die wiederhergestellten Daten auf seine
Systeme lädt.
Eine Haftung von Maintec für Schäden durch nicht entdeckte Viren ist ausgeschlossen.

8. Gefahrtragung

Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes von Daten und Datenträgern auf dem
Transport trägt der Kunde, und zwar für die Zusendung an maintec als auch für die
Rücksendung an den Kunden.
Unbeschadet dieser Regelung schließt maintec eine jeweilige Transportversicherung
für jede Abholung und jede Sendung gegen die Gefahren des Verlustes und der
Beschädigung ab. Versichert ist hierbei der Wert des Transportgutes (des Datenträgers),
nicht jedoch der Wert der Daten (ideeller Wert).
Voraussetzung ist eine bedingungsgerechte Verpackung.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, die durch fehlende oder auch
mangelhafte Verpackung entstanden sind. Aus der Tatsache, dass maintec eine Transportversicherung
für das Abhandenkommen und den Verlust der Sendung abgeschlossen
hat, kann der Kunde keine Ansprüche ableiten.

9. Widerrufsbelehrung

Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312j BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Maintec Datenrettung

Inh. Thomas Knecht

Sankt Burkard Strasse 2

63768 Hösbach

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von Ihnen und von Maintec auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ausschluss des Widerrufs:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen:

zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder

zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

10. Verjährung

Etwaige Gewährleistungs-und/oder Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten,
Beginn der Verjährungsfrist bei Diagnosen mit dem Zugang des Diagnoseergebnisses,
bei Wiederherstellungsaufträgen mit dem Zugang der wiederhergestellten Daten beim
Kunden.

11. Kündigung

Maintec behält sich bei Ereignissen, die nicht im Machtbereich von Maintec liegen,
ein Kündigungsrecht bzw. eine Vertragsanpassung für die Dauer und im Rahmen des
Umfangs der Störung vor.

12. Allgemeines

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen und etwaigen sonstigen
schriftlichen Erklärungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser
Allgemeinen Vertragsbedingungen und etwaigen sonstigen schriftlichen Vereinbarungen im
Übrigen nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen von Maintec und Zahlung der Vergütung sowie
sämtliche sich zwischen maintec und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen
maintec und dem Kunden geschlossenen Dienstverträgen ist der Firmensitz von maintec:
soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist. maintec ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohn-und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG) und entsprechenden
Transformationsbestimmungen.
Hösbach, März 2015

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